
Im Zentrum der Pensionsplanung stehen Ihre persönlichen Wünsche und Ziele, verbunden mit Ihren finanziellen Möglichkeiten. Die Basis der Planung bildet der vom Gesetzgeber geschaffene Rahmen. In der Schweiz gilt das seit 1972 in der Bundesverfassung verankerte Vorsorgemodell.
Das Modell ruht auf folgenden drei Pfeilern:
Je früher Sie mit dem Auf- und Ausbau der privaten Vorsorge beginnen, desto besser. Mit dem Vorsorgekonto der Säule 3a (gebundene Vorsorge) sind Sie schon heute im Vorteil: Sie können Ihre Beiträge an das Vorsorgekonto bis zum gesetzlich zulässigen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.