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Die Art des Bezugs des Pensionskassenguthabens ist eine der grundlegenden Entscheidungen, die vor der Pensionierung getroffen werden müssen. Diese Entscheidung ist unter anderem abhängig von persönlichen Zielen, von der familiären Situation und von der Vermögenslage.

Das Guthaben kann als Rente oder als Kapital bezogen werden:

  • Bei einem Bezug der Rente ergibt sich deren Höhe aus dem Pensionskassenguthaben bei der Pensionierung und dem Umwandlungssatz, mit dem das Guthaben in eine Rente umgerechnet wird.
  • Beim Kapitalbezug hängt die Höhe des Einkommens nach der Pensionierung davon ab, wie das Kapital angelegt wird und über welchen Zeitraum es zur Verfügung stehen soll.
  • Auch Mischformen stehen zur Verfügung.

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