
Die Tilgung der Hypothekarschuld kann direkt oder indirekt erfolgen. In der Regel ist der Betrag, der über 65% des von der Bank ermittelten Objektwertes (Ertrags- oder Verkehrswert) liegt, zu amortisieren und in vereinbarten Tranchen zurückzuführen. Bei der indirekten Amortisation wird das Hypothekardarlehen unverändert belassen, dafür werden besondere Vorsorgekonten geäufnet beziehungsweise verpfändet.
Die Verwendung von Vorsorgegeldern der 2. und 3. Säule ist bei der Finanzierung von selbst bewohntem Eigentum möglich und kann steuertechnisch Vorteile bieten. Die Mittel können entweder vorbezogen oder verpfändet werden.
Während beim Vorbezug Steuern fällig werden und die Altersleistung reduziert wird, entsteht bei der Verpfändung durch den gestiegenen Anteil an Fremdkapital eine höhere Zinsbelastung, welche durch den Schuldzinsabzug bei den Steuern kompensiert wird. Bei der Berechnung der verschiedenen Varianten sind wir Ihnen gerne behilflich.
Berechnen Sie hier, ob Ihr Wunschobjekt für Sie tragbar ist.